Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige die zur Auseinandersetzung mit ihren Problemlagen die Gruppe als Lern- und Erfahrungsfeld benötigen Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII §§ 27, 29, ggf. § 41
Straffällig gewordene junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren mit richterlicher Weisung
Jugendrichterliche Weisung nach JGG § 10 i.V.m und SGB VIII §§ 27, 29, ggf. § 41
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien, die pädagogische Hilfe und Unterstützung in einer belasteten Lebenssituation benötigen Hilfe
zur Erziehung nach SGB VIII §§ 27, 30, 35, ggf. § 41
Jugendliche und junge Erwachsene die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und bei denen sich delinquentes Verhalten zu verfestigen droht
Jugendrichterliche Weisung nach JGG § 10 i.V.m SGB VIII §§ 27, 30, 35, ggf. § 41
Zielgruppe:
Kinder der 4. und 5. Klasse, die einen Jugendhilfebedarf aufweisen und über positive soziale Bezüge innerhalb ihres Stadtteils erreicht
und stabilisiert werden können.
Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII §§ 27, 2
Sprungbrettzimmer im AGS Haus, Einzelwohnungen im Stadtbereich
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene von 17-21 Jahren
die im Rahmen einer Einzelbetreuung
zum selbständigen Wohnen angeleitet werden.
Zielgruppe:
Kinder und deren Eltern, die nicht zusammenleben und Begleitung und Beratung bei der Durchführung
des Umgangsrechts benötigen.
Hilfe nach SGB VII § 18 Abs. 3
Soziales Training an Schulen
Fortbildungen für soziale Einrichtungen
Erlebnispädagogik (Klettern, Kanu fahren, etc.)
Anti Gewalt Training
Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge